HANDLUNGSFELDER

Handlungsfeld: Sportabzeichen

Sportabzeichen

Der Fünfkampf gegen sich selber – Olympiade für jedermann

Das Deutsche Sportabzeichen ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Sie wird vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vergeben. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder dieser Disziplingruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden (für die Leistungsstufe Bronze).

Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist hingegen keine notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. So ist dieser „ Fünfkampf gegen sich selber“ also niederschwellig zu leisten.

Verleihungsformen für den Sportorden: Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Leistungsabzeichen und kann in den Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold erworben werden. Verliehen  wird das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche ab dem Kalenderjahr, in dem das sechste Lebensjahr erreicht wird. Das Erwachsenen-Sportabzeichen kann von dem Kalenderjahr an erworben werden, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird.

 

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird an Männer und Frauen verliehen, die in einem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) die Leistungsanforderungen in allen fünf Sparten erfüllt haben. Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden. Auch Menschen mit Behinderungen können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit den DOSB festgelegt.

 

Aktuelles über das Sportabzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,

das Niedersächsische Kultusministerium hat uns mitgeteilt, dass den Schulen die Durchführung außerunterrichtlicher Schulsportveranstaltungen bis auf Weiteres nicht erlaubt ist. Nach Rücksprache mit dem Förderer des Sportabzeichen-Schulwettbewerbs, den niedersächsischen Sparkassen, haben wir deshalb gemeinsam beschlossen, den Wettbewerb 2021 nicht durchzuführen.

Der DOSB hat den Termin für den Nachweis der Schwimmfertigkeit und die Ablegung der Schwimmdisziplinen für Sportabzeichen, die im Jahr 2020 abgelegt wurden, bis zum 31.12.2022 verlängert. Diese Regelung gilt auch für den LSB Niedersachsen. Wir verlängern deshalb den Abgabetermin für die Wertungsbögen des Sportabzeichen-Schulwettbewerbs 2020 ebenfalls bis zum 31.12.2022.

Wir freuen uns auf eine Neuauflage des Sportabzeichen-Schulwettbewerbs im Jahr 2022.

 

Sportabzeichenstelle des Landessportbundes Niedersachen.

 

Ewige Bestenliste 2021

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