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Sport für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren

Veröffentlicht am 28. Apr 2021 | Autor: Joshua Becker
Sport für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren

Die Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH hat sich mit dem Gesundheitsamt ausgetauscht und folgende Informationen für die Sportvereine aus Salzgitter zusammengefasst:

Liebe Sportfreunde,

nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt sind gemäß der angepassten Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.04.2021 folgende Regelungen im Sport einzuhalten.

Weiterhin sind sportlichen Aktivitäten nur als Individualsport zulässig. Angebote des Freizeitsport bleiben nach wie vor unzulässig. Das bedeutet, dass der reguläre Betrieb auf der Sportanlage, dem Vereinsheim, dem gemeinsamen sitzen & debattieren über den Trainings- oder Spielerfolg  etc. nicht möglich ist. Ein Betrieb kann lediglich im Rahmen des Individualsports (alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstandes) erfolgen. Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nicht gestattet. Voraussetzung für die Öffnung der Sportanlagen ist weiterhin ein Hygienekonzept.

Nach dem neuen § 28b Abs.1 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz ist

„Sport … nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden …, wenn

  1. die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
  2. nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf-oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung  erforderlich sind, und
  3. angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.  

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.“

In der Stadt Salzgitter bedeuten die Regelungen zum Sport mit Kindern (bis 14 Jahren) konkret:

  • Die Sportausübung mit Kindern bis 14 Jahren ist max. in 5-er Gruppen, im Freien und nur kontaktlos zulässig.
  • Der Übungsleiter muss vor jedem Training ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Der 24-Stunden-Test kann an einem Tag für mehrere Gruppen/mehrere Trainingseinheiten gelten, muss bei „Ablauf“ dann wieder erneuert werden.
  • Das Gesundheitsamt setzt voraus, dass Trainer selbstständig ihrer Verantwortung nachkommen.
  • Hierfür gilt ein von der Apotheke, Schnelltestzentrum, o.ä. schriftlich bestätigter negativer Test. Aber auch ein Selbsttest, der vor Ort vor dem Betreiber (hier: dem Vereinsvorstand) durchgeführt wird, ist möglich.
  • Anerkannte Selbsttests sind aufgelistet unter: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html.
  • Bei vollständig geimpften Übungsleitern (mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung) kann auf die vorgeschriebene Testung verzichtet werden.
  • Wichtig ist hierfür, dass bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden die negativen Testnachweise bzw. Nachweis der Impfbescheinigung erbracht werden.
  • Die Testnachweise der Übungsleiter sind aufzubewahren.

 

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Sportanlage in verschiedene Bereiche einzuteilen (hier gilt: je Großspielfeld max. zwei Bereiche), sodass mehrere Gruppen gleichzeitig auf der Sportanlage trainieren können.

Bitte bedenken Sie, dass die Stadt Salzgitter bereits seit einiger Zeit eine sehr hohe Inzidenz aufweist.

Unser gemeinsames Ziel muss es sein, durch die Beachtung des Abstandsgebots und der gültigen Hygieneregeln unsere gesamte Stadtgesellschaft möglichst schnell in die Lage zu versetzen, die Freiheiten – nach denen wir uns alle sehnen – möglichst schnell wiederzuerlangen. Dies ist bei Unterschreiten einer Inzidenz von 100 schon zu weiten Teilen der Fall.